Richtlinie und Hinweis zu biometrischen Daten von Incode

Letzte Änderung: 11. Juni 2025

1. Zweck

Incode Technologies, Inc. hat diese Richtlinie verabschiedet, um die Behandlung biometrischer Daten zu regeln. Sie gilt für Nutzer mit Wohnsitz in den USA (bzw. Nicht-US-Bürger, deren biometrische Daten in einem entsprechenden US-Gerichtsbezirk erfasst werden). Sie ergänzt die allgemeine Datenschutzerklärung.

2. Geltungsbereich

Gilt für alle Mitarbeitenden, Beauftragten, Vertreter, Auftragnehmer und Drittanbieter, die im Namen von Incode Zugriff auf biometrische Daten haben, unabhängig vom Speichermedium und unabhängig davon, ob sich die Daten auf Nutzer von Incode Omni oder IncodeID beziehen.

3. Definition

„Biometrische Daten“ umfasst biometrische Identifikatoren (Retina-/Iris-Scans, Fingerabdrücke, Stimmabdrücke, Hand- oder Gesichtsgeometrie-Scans) und biometrische Informationen, die auf solchen Identifikatoren basieren.

Ausdrücklich ausgenommen sind u. a.: Schriftproben/Unterschriften, Fotografien, biologische Proben für wissenschaftliche Tests, demografische Daten, Tätowierungsbeschreibungen, körperliche Beschreibungen (Größe, Gewicht, Haar-/Augenfarbe), medizinisch erfasste Informationen (inkl. HIPAA-Kontext), gespendete Organe/Gewebe sowie unter das Genetic Information Privacy Act fallende Materialien.

4. Aufbewahrungsfrist

Biometrische Daten werden nur aufbewahrt, bis (i) der ursprüngliche Erhebungszweck erfüllt ist oder (ii) drei Jahre nach der letzten Interaktion vergangen sind – je nachdem, was zuerst eintritt –, sofern keine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

5. Erhebung biometrischer Daten

Erhebung, Speicherung und Nutzung erfolgen zum Zweck der Identitätsprüfung und verwandter Dienstleistungen (inkl. ggf. zugestimmtem Modelltraining). Vor der Erhebung wird die schriftliche Einwilligung der betroffenen Person gemäß geltendem Recht eingeholt.

6. Sicherheit biometrischer Daten

Incode wendet angemessene Sorgfalt bei Speicherung, Übertragung und Schutz vor Offenlegung aller erfassten biometrischen Daten (Papier- und elektronische Form) an.

7. Offenlegung biometrischer Daten

Weitergabe an Drittanbieter/Lizenzgeber nur vorbehaltlich Zustimmung der betroffenen Person, zur Diensterbringung. Weitere Offenlegung ist untersagt, außer bei Zustimmung, gesetzlicher Verpflichtung oder gültigem gerichtlichem Beschluss/Vorladung. Incode verkauft, vermietet oder handelt nicht mit biometrischen Daten.

Kontakt bei Fragen: dataprotection@incode.com